Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf dieser Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Hosting
Strato
Anbieter ist die Strato AG, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin (nachfolgend „Strato“). Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst Strato verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Strato: https://www.strato.de/datenschutz/.
Die Verwendung von Strato erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Fahrschule Prenzl Inh. Tahsin Arslan
Prenzlauer Allee 88,
10405 Berlin
Telefon: +49 155 661 665 33
E-Mail: info@fahrschuleprezl.de
Speicherdauer
Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrschulen
Stand: 15.01.2025
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausbildungsverträge zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Ausbildungsvertrages.
1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst den theoretischen und den praktischen Fahrunterricht.
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), durchgeführt. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung, spätestens jedoch ein Jahr nach Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach dessen Beendigung fortgesetzt, gelten die zum Zeitpunkt der Fortsetzung gemäß § 32 FahrlG durch Preisaushang ausgewiesenen Entgelte. Hierauf wird der Fahrschüler ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass der Fahrschüler die erforderlichen körperlichen oder geistigen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, gelten die Regelungen gemäß Ziffer 6.
2. Entgelte und Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen den durch Aushang in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gegebenen Preisen.
3. Grundbetrag und Leistungen
a) Grundbetrag
Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule,
der theoretische Unterricht,
erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung.
Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, für die weitere Ausbildung einen im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, maximal jedoch die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse.
Nach nicht bestandener praktischer Prüfung darf kein Teilgrundbetrag erhoben werden.
b) Entgelt für Fahrstunden
Mit dem Entgelt für eine Fahrstunde von 45 Minuten werden abgegolten:
die Nutzung des Ausbildungsfahrzeugs einschließlich Versicherungen,
der praktische Fahrunterricht.
Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann eine vereinbarte Fahrstunde nicht wahrgenommen werden, ist die Fahrschule unverzüglich zu informieren.
Erfolgt die Absage nicht mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von ¾ des Fahrstundenentgelts zu verlangen.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
c) Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung
Mit dem Entgelt für die Prüfungsvorstellung werden abgegolten:
die theoretische und praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt.
Bei Wiederholungsprüfungen wird das im Ausbildungsvertrag vereinbarte Entgelt erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind:
der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages,
das Entgelt für Fahrstunden vor Antritt der jeweiligen Fahrstunde,
das Entgelt für die Prüfungsvorstellung sowie verauslagte Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin fällig.
Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Fahrschule berechtigt, die Ausbildung sowie Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zu verweigern.
5. Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler:
trotz Aufforderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder diese ohne triftigen Grund länger als drei Monate unterbricht,
die theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht besteht,
wiederholt oder grob gegen Weisungen des Fahrlehrers verstößt.
Form der Kündigung
Die Kündigung bedarf der Textform.
6. Entgelte bei Vertragskündigung
Im Falle einer Kündigung hat die Fahrschule Anspruch auf:
das Entgelt für bereits erbrachte Fahrstunden,
eine gegebenenfalls erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
Zusätzlich steht der Fahrschule – sofern die Kündigung nicht durch vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde – folgendes Entgelt zu:
1/5 des Grundbetrages, bei Kündigung vor Ausbildungsbeginn
2/5 des Grundbetrages, nach Beginn der theoretischen Ausbildung, jedoch vor Absolvierung eines Drittels der vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten
3/5 des Grundbetrages, nach Absolvierung eines Drittels, jedoch vor Abschluss von zwei Dritteln
4/5 des Grundbetrages, nach Absolvierung von zwei Dritteln, jedoch vor Abschluss der theoretischen Ausbildung
voller Grundbetrag, nach Abschluss der theoretischen Ausbildung
Der Fahrschüler kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Kündigung durch die Fahrschule ohne wichtigen Grund besteht kein Anspruch auf den Grundbetrag. Vorauszahlungen sind zurückzuerstatten.
7. Einhaltung vereinbarter Termine
Alle Beteiligten sorgen für einen pünktlichen Beginn der Fahrstunden.
Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Abweichungen auf Wunsch des Fahrschülers werden zum regulären Fahrstundensatz berechnet.
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, ist der Fahrschüler nicht verpflichtet zu warten.
Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 15 Minuten, gilt die Fahrstunde als ausgefallen; es fällt eine Ausfallentschädigung in Höhe von ¾ des Fahrstundenentgelts an.
8. Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen, wenn:
er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht,
Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen.
In diesen Fällen ist ebenfalls eine Ausfallentschädigung in Höhe von ¾ des Fahrstundenentgelts zu zahlen.
9. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung aller Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und Unterrichtsmaterialien verpflichtet.
10. Bedienung von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient werden.
Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Besondere Pflichten bei der Kraftradausbildung
Geht die Verbindung zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler verloren, hat der Fahrschüler unverzüglich anzuhalten, den Motor abzustellen und auf den Fahrlehrer zu warten.
11. Abschluss der Ausbildung und Prüfung
Die Fahrschule schließt die Ausbildung erst ab, wenn der Fahrschüler die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (§ 29 FahrlG).
Über den Abschluss der Ausbildung entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 6 FahrschAusbO).
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung erfolgt nur mit Zustimmung des Fahrschülers und ist verbindlich.
Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, sind das Prüfungsentgelt sowie anfallende Gebühren zu entrichten.
12. Gerichtsstand
Sofern der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, ist der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.
13. Hinweis zur Sprachform
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
